Aktuelles
Nutzung der Vereinsräume
Seit Juli 2021 können die Vereinsräume unseres Nachbarschaftsvereins unter Einhaltung von festgelegten Hygieneregeln wieder genutzt werden. Der Vorstand freut sich, dass wir unseren Satzungszweck damit wieder erfüllen können und unsere Mitglieder und Gäste sicher begrüßen können.
Trotz der aktuellen Lockerung der Auflagen und der Möglichkeit, auch unsere Räume wieder in Teilen zu öffnen, gelten bei der Benutzung der Vereinsräume des Nachbarschaftsvereins „Miteinander Wohnen und Leben e. V.“ die folgenden Auflagen:
- Alle Gruppen haben die Einhaltung der AHA- Regeln zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen.
- Die Angebote des Vereins können ausschließlich durch Personen genutzt werden, die:
- Geimpft (gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises),
- Genesen (gemäß entsprechendem Nachweis für 6 Monate) oder
- Getestet (Ein Test ist vor Ort und unter Aufsicht des Übungsgruppenleiters durchzuführen) sind/wurden;
- Anwesenheitslisten sind zu führen und wöchentlich an den Geschäftsstellenleiter zu übergeben.
- Die Nutzung der Vereinsräume ist für bis zu 10 Personen möglich (inklusive der Gruppenleiter).
- Für das Training in den Sportgruppen gilt einschränkend eine zulässige Gruppengröße von bis zu 7 Personen (inklusive der Gruppenleiter).
- Die Sicherstellung der Umsetzung der Auflagen sowie die Kontrolle der Teilnehmer liegen in der Verantwortung der jeweiligen Gruppenleiter.
- Maskenpflicht besteht immer dann, wenn ein Abstand von mindestens 1,50 m nicht gewährleistet werden kann.
- Vor und nach jeder Veranstaltung sind die Räume ausreichend zu lüften.
- Flächen sind entsprechend zu desinfizieren.
- Die Teilnahme an unseren Vereinsangeboten ist nur dann erlaubt, wenn der Teilnehmer sich zur Einhaltung all der vorgenannten Regeln verpflichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand